Die Außerordentliche Kündigung wegen der Teilnahme am „Potsdamer Treffen“ der radikalen Rechten?

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Über eine Kündigung einer Arbeitnehmerin der Stadt Köln, wegen der Teilnahme an dem „Potsdamer Treffen“ der radikalen Rechten, hatte das Arbeitsgericht Köln zu entscheiden (ArbG Köln, 03.07.2024 – 17 Ca 543/24).

Die gekündigte Arbeitnehmerin war Angestellte im öffentlichen Dienst. Sie war 20 Jahre für die Stadt Köln und zuletzt als Managerin im Beschwerdemanagement tätig. Die Arbeitnehmerin nahm am Potsdamer Treffen der radikalen Rechten zur Erstellung des „Masterplans“ am 25.11.2023 in der Villa Adlon in Potsdam teil. Die Stadt kündigte der Arbeitnehmerin aufgrund der Teilnahme außerordentlich, da sie gegen ihre Loyalitätspflichten verstoßen habe.

Das Arbeitsgericht entschied, die Teilnahme an dem Treffen rechtfertige in diesem Fall die außerordentliche Kündigung nicht. Die Arbeitnehmerin treffe auf ihrer Stelle keine gesteigerte politische Treuepflicht, sondern nur eine einfache Treuepflicht. Aufgrund dessen liege kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor. Für eine wirksame außerordentliche Kündigung einer/ eines Angestellten im öffentlichen Dienst, dem/ der eine einfache Treuepflicht zukommt, sei es notwendig, dass diese/dieser aktiv verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und hierfür eintritt. Das Eintreten für verfassungsfeindliche Ziele, z.B. durch Wortbeiträge, habe die Stadt im entschiedenen Fall nicht behauptet.

Das Maß der Loyalität und Treue hänge im Einzelfall von der Stellung und dem Aufgabengebiet des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin ab.

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Marcus Bodem

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